Abbruch und Gefahrstoffe

Abbruch des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung

 

 

Zum Zwecke eines Erweiterungsbaus wurde der Anbau des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung (Länge: 29 m, Breite: 15 m,           Höhe: 19 m,  abgebrochen.

 

Im Vorfeld des Abbruches wurde ein Schadstoffgutachten erstellt, welches durch Begehung, Probenahmen und Analysen den Umfang der vorhandenen Schadstoffe aufzeigte.

 

Im wesentlichen wurden folgende Schadstoffe ermittelt:

 

Lage Bauteil Schadstoff
Untergeschoss Bitumenanstrich unter Estrich PAK
Rohrisolation aus Gipshartmantel KMF
Rohrleitungsdichtungen Asbest
Heraklit – Dämmplatten KMF
Erdgeschoss Parkettboden PAK
Wandverkleidung PCB
Deckenverkleidung Asbest
1. Obergeschoss Deckenabhängung KMF
Bodenplatten Asbest
Fensterbänke Asbest
2. Obergeschoss Deckenabhängung KMF
Bodenplatten Asbest
Fensterbänke Asbest
3. Obergeschoss Deckenabhängung KMF
Bodenplatten Asbest
Fensterbänke Asbest
Dach Dachpappe PAK
Garagen Dach – und Seitenverkleidung Asbest
Tankstelle Erdreich Kohlenwasserstoffe

 

Aufgrund der ermittelten Schadstoffgehalte fanden die einschlägigen Vorschriften wie Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, TRGS 524 usw. Anwendung.

Der Ausschreibung für den Abbruch lag die VOB zugrunde. Gemäß VOB A § 9 ist die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung in gleichem Sinne verstehen.

Demzufolge wurde zu den eigentlichen Abbrucharbeiten der selektive Ausbau der schadstoffbehafteten Bauteile mit Angaben der Menge, der Ausbauart und der Schadstoffkonzentration ausgeschrieben. Weiterhin wurden Arbeitsschutzrechtliche Hinweise über die zu beachtenden Berufsgenossenschaftlichen Regeln und  die notwendigen Schutz-ausrüstungen gegeben.

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgte unter Beachtung der BGR 128 „kontaminierte Bereiche“.

Da das beauftragte Unternehmen über keine Person mit den Sachkundenachweis gemäß BGR 128 verfügte, wurde der Sicherheits – und Gesundheitsschutzkoordinator des Bauherren, vom Ingenieurbüro für Umwelt + Tiefbau, der über den Sachkundenachweis verfügt, als Koordinator nach BGR 128 bestellt.

Die Firma legt die notwendigen Untersuchungsberichte der Beschäftigten über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Befähigungsnachweise sowie die Betriebsanweisungen vor und meldete die Abbruchmaßnahme der zuständigen BG an.

Vom Koordinator wurde

·            ein Arbeits- und Sicherheitsplan aufgestellt,

·            die Beschäftigten in die Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen,

·            die Arbeitsabläufe besprochen,

·            die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen überwacht,

·            zusätzliche Untersuchungen ausgeführt und

·            der Ablauf der Arbeiten dokumentiert,

 

Durch die umsichtige Planung und Ausschreibung wurden alle Arbeiten ohne Zwischenfälle und besondere Vorkommnisse abgewickelt.

Die ständige Anwesenheit des Koordinators und die frühzeitige Festlegung der Arbeitsabläufe gewährten einen reibungslosen und termingerechten Abbruch des Gebäudes ohne Nachforderungen des Unternehmers.

 

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Ausbau von Wellasbestzementplatten

 

 

Aufbrechen des PAK – belasteten Estrich im EG

 

 

 

 

Ausbau von asbesthaltigen Bodenplatten

 

 

 

PAK – belastetes Parkett